Liebe Patienten, seit 01.01.2004 gelten per Gesetz neue Zuzahlungen!
Für Krankengymnastik beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 Euro pro Verordung.
Neu: Zugezahlt wird auch bei Hausbesuchen und Entfernungspauschalen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bleiben von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, auch bisher befreite Härtefälle wie Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose, sind zur Zuzahlung verpflichtet.
Zuzahlungsgrenzen liegen bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken bei 1%. Kinderfreibeträge werden bei der Höhe des zugrundegelegten Einkommens zusätzlich berücksichtigt. Sammeln Sie bitte Ihre Zuzahlungsbelege!
Ihre Zuzahlung wird uns von den Kassen bei der Rechnungsstellung abgezogen.
Bei Rückfragen zur Zuzahlungsbefreiung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.